§ 1: Name
und Sitz des Vereins
(1) Der
Bildungs- und Förderverein führt den Namen Arnold-Sommerfeld-Gesellschaft e. V.
(2) Der
Verein hat seinen Sitz in Leipzig.
§ 2: Selbstlose
Tätigkeit des Vereins
Der Verein ist in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3: Satzungszweck
und Ziele des Vereins
(2) Die Zwecke des Vereins sind die Verbreitung, die Nutzung und die Erweiterungen oder Präzisierungen der von Arnold Sommerfeld und seinen Schülern benutzten Korrespondenzprinzipien im Kontext klassischer und nichtklassischer Entwicklungen in Wissenschaft und Technik (Hinzugefügte Erläuterung von Werner Heisenberg in seiner Nobelpreisträgerrede: Eine Präzisierung des Korrespondenzprinzips ist die Quantentheorie). Um diese Ziele zu erreichen, fördert der Verein wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Themenspektrum, die Fachausbildung und die akademische Lehre.
(8) Der
Satzungszweck wird verwirklicht durch
-
Publikationen
und Seminare zum genannten Themenspektrum,
-
Workshops
und Symposien für alle an den Themata Interessierten,
-
Wissenschaftliche
Forschung und Vergabe von Forschungsaufträgen, die der Allgemeinheit zur
Verfügung gestellt werden,
-
Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses,
-
Einrichtung
einer Seniorenakademie;
-
Mitgestaltung
der Aus- und Weiterbildung zum obengenanten Themenspektrum,
-
Traditionspflege
im Sinne Arnold Sommerfelds und seiner Schüler,
-
Pflege
des Gedankenaustausches mit Persönlichkeiten, Gruppen und Gesellschaften, die
die Ziele des Vereins unterstützen,
-
Zusammenarbeit
mit Schulen u. a. Institutionen,
-
Anwenderseminare,
-
außerberufliche
Forschung.
(4) Der Verein sieht in populären und
verständlichen Darstellungen von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik und
in der „Einsteigerliteratur“ eine große Chance, den Informationsfluss zu den
Anwendern, Interessenten und Praktikern nicht abreißen zu lassen.
§ 4: Mitgliedschaft
(1) Der
Verein hat aktive Mitglieder, Ehren- und Fördermitglieder.
(3) Die Beitrittserklärung muss schriftlich
erfolgen. Über die Anträge auf aktive Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand
mehrheitlich. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
§ 11: Arbeits-
und Projektgruppen
(1) Zeitweilige oder beständige Arbeits-
oder Projektgruppen, die vom Vorstand bestätigt werden, haben einen
nichtselbständigen Status.
§ 12: Wissenschaftszentrum
und Institute
(1) Arbeits- und Projektgruppen können sich in einem Wissenschaftszentrum (WZ) oder in Instituten zusammenschließen, deren Arbeitsgrundlagen vom Vorstand zu bestätigen sind.
§ 13: Mittel
und Vermögen des Vereins
(1) Die Mittel des Vereins umfassen Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche und sonstige Zuwendungen. Sie dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.